Datenschutz-Beratung

Das Thema Datenschutz ist aus keinem Unternehmen mehr wegzudenken. Oft steht man aber vor der Herausforderung, einen geeigneten Weg durch den Datenschutz-Dschungel zu finden. Welche Unterlagen sind erforderlich? Was muss dokumentiert werden? Wie integriert man das Ganze in das normale Tagesgeschäft? Um sich hier nicht auf zu dünnem Eis zu bewegen ist die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten dringend anzuraten.

Wir betreiben Datenschutz aus Leidenschaft, damit der Datenschutz kein Leiden schafft! Bei uns können Sie zwischen zwei Modellen wählen, wie viel Unterstützung Sie möchten.

Das Basis-Modell bietet Unternehmen eine Hilfe zur Selbsthilfe. Hier werden Sie per Anleitung durch den Datenschutz-Dschungel geführt.

Das Premium-Modell ist für Unternehmen, die den Aufbau des Datenschutz-Konzeptes gerne in erfahrene Hände geben möchten. Als externe Datenschutzbeauftragte nach Artikel 37 DSGVO unterstützen wir Sie bei der Entwicklung und Weiterführung des Datenschutzes nach den aktuellen Vorgaben, schulen Ihre Mitarbeiter und analysieren die technischen und organisatorischen Maßnahmen, sowie die Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und erstellen Ihnen unverbindlich und kostenlos ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.

Basis-Modell

- Datencheck-Analyse per Abfrage-Tool
- Bereitstellung erforderlicher Dokumentationsvorlagen
- Anleitung als Ausfüllhilfe zur Selbsterstellung
- Überprüfung / Erstellung der Datenschutz-Erklärung für die Firmen-Webseite

Optional buchbar:
- monatlicher Newsletter
- Information bei gesetzlichen Änderungen
- Namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten auf der Firmen-Webseite
- (geeignet für Unternehmen und Vereine in denen max. 19 Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten)

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Premium-Modell

- Datencheck-Analyse vor Ort
- Erstellung des Datenschutz-Konzeptes
- Erstellung erforderlicher Dokumentationsunterlagen
- Einarbeitung in das Datenschutz-Konzept
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Überprüfung / Erstellung der Datenschutz-Erklärung für die Firmen-Webseite
- monatlicher Newsletter
- Information bei gesetzlichen Änderungen
- namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten auf der Firmen-Webseite
- namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
(geeignet für alle Unternehmen)

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